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BELLEBEN, HAUS-ZEITZ & PIESDORF
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BEKANNTMACHUNG

In den letzten Wochen gingen sehr viele Beschwerden über unerwünschte Hundehaufen auf den Fußwegen in Belleben bei mir ein.

Völlig zu Recht sind Anwohner sauer, wenn Hundehaufen auf dem Grundstück einfach liegen bleiben und letztlich vom Anwohner selbst beseitigt werden müssen, schlicht deshalb, weil die Verursacher nicht ermittelbar sind.

Wir als Ortschaft möchten dennoch etwas dagegen unternehmen und den betroffenen Anwohnern Unterstützung zusichern. In diesem Zusammenhang möchte ich an dieser Stelle auf die rechtliche Grundlage zur Handhabe solcher Probleme aufmerksam machen.


Gemäß § 5 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Könnern sind alle Hundehalter, die ihren Hund ausführen verpflichtet, einen Beutel oder ein anderes geeignetes Mittel zur sofortigen Beseitigung des Hundehaufens mit sich zu führen. Wer ohne diesen Beutel mit seinem Hund angetroffen wird, begeht bereits eine Ordnungswidrigkeit (nach § 13 Abs. 1 Gefahrenabwehrverordnung).

Nach Absprache im Ortschaftsrat Belleben habe ich mit dem Ordnungsamt der Stadt Könnern vereinbart, dass der Außendienst künftig gezielt diese Mitführungsflicht kontrollieren wird und die Hundehalter aktiv auf die Einhaltung der Mitführungspflicht ansprechen wird.

 

Ich danke für Ihr Verständnis.



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